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   RG, 19.12.1941 - III 62/41   

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RG, 19.12.1941 - III 62/41 (https://dejure.org/1941,339)
RG, Entscheidung vom 19.12.1941 - III 62/41 (https://dejure.org/1941,339)
RG, Entscheidung vom 19. Dezember 1941 - III 62/41 (https://dejure.org/1941,339)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Wann beginnt die Verjährungsfrist des § 852 BGB. in dem Falle, daß die eine Amtspflicht verletzende Verwaltungsmaßnahme von dem Geschädigten im Verwaltungsstreitverfahren angegriffen worden ist? 2. Ist die Verjährung gehemmt, wenn dem Verletzten, obwohl er gegen die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 168, 214
 
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Wird zitiert von ... (21)

  • BGH, 02.04.1998 - III ZR 309/96

    Beginn der Verjährungsfrist für einen Schadensersatzanspruch wegen

    Für den Fall, daß der Verletzte einen Verwaltungsakt, in dessen Erlaß er eine Amtspflichtverletzung erblickt, mit Rechtsbehelfen des Verwaltungsrechts bekämpft, hat der Senat in ständiger Rechtsprechung den Standpunkt vertreten, daß die Verjährungsfrist des § 852 BGB nicht ohne weiteres ab Beginn dieses Ankämpfens läuft, es sich vielmehr auch bei Einleitung eines solchen Verfahrens nur von Fall zu Fall beurteilen läßt, von welchem Augenblick an der Verletzte die Erkenntnis für "genügend gesichert" halten mußte, daß das Verhalten der Behörde sowohl widerrechtlich als auch schuldhaft war (vgl. nur Urteile vom 13. Juni 1960 - III ZR 111/59 - LM BGB § 852 Nr. 14 und vom 11. Juli 1963 - III ZR 44/62 - VersR 1963, 1175; in diesem Sinne schon RGZ 168, 214, 222).
  • BGH, 21.06.1951 - III ZR 134/50

    Amtshaftung für Angestellte bei Auftragsangelegenheiten

    Diese Rechtsprechung (RGZ 125, 11 [13]; 126, 81 [83]; 168, 214 [218]) hat das Reichsgericht aber nicht auf Amtspflichtverletzungen von Angestellten ausgedehnt.
  • BGH, 09.06.1952 - III ZR 128/51

    Landstraßen zweiter Ordnung. Unterhaltung

    Diese Kenntnis ist nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 142, 280 [283]; 157, 14 [18]; 168, 214 [219]), der der Senat folgt, erst dann vorhanden, wenn der Geschädigte auf Grund der ihm bekannten Tatsachen gegen eine bestimmte Person eine Schadensersatzklage mit einigermaßen sicherer Aussicht auf Erfolg erheben kann.
  • BGH, 19.02.1963 - VI ZR 85/62
    Hach feststehender Rechtsprechung (RGZ 168, 214, 219" BGH2 6, 195, 202) ist die ln § 852 BGB und § 14 StVG vorausgesetzte Kenntnis des Verletzten von der Person des rsatzpfliehtigen vorhanden, wenn er auf Grund der ihm bekannten Tatsachen gegen eine bestimmte Person eine Schadensersatzklage mit einigermaßen sicherer Aussicht auf Erfolg erheben kann.
  • BGH, 03.11.1961 - VI ZR 254/60
    Zur Kenntnis von der Person des Ersatzpflichtigen gehört es nach der vom Bundesgerichtshof fortgeführten Rechtsprechung des Reichsgerichts, daß der Geschädigte auf Grund der ihm bekannten Tatsachen gegen eine bestimmte Person eine Schadensersatzklage mit einigermaßen sicherer Aussicht auf Erfolg erheben kann (RGZ 142, 280, 283; 157, 14, 18; 168, 214, 219; BGHZ 6, 195, 201).
  • BGH, 05.04.1976 - III ZR 69/74

    Anforderungen an die Verjährung eines deliktischen Anspruchs - Schadensersatz

    Bei einem Amtshaftungsanspruch nach § 839 BGB gehört dazu die Kenntnis, daß das Verhalten des Beamten widerrechtlich und schuldhaft und infolgedessen eine zum Schadensersatz verpflichtende Amtspflichtverletzung ist (Senatsurteile LM BGB § 852 Nr. 14; VersR 1964, 289, 290; RGZ 168, 214, 220).
  • BGH, 11.07.1963 - III ZR 44/62

    Amtspflichtverletzung aufgrund der verzögerten Bearbeitung eines

    Es bleibt daher nur übrig, von Fall zu Fall zu beurteilen, in welchem Augenblick des Verlaufs der Angelegenheit der Verletzte die Erkenntnis für genügend gesichert halten mußte, daß das Verhalten der Behörde sowohl widerrechtlich wie auch schuldhaft war (BGB-RGRK, 11. Aufl., § 852 Anm. 12 und die dort zitierte Rechtsprechung, insbesondere RGZ 168, 214, 216).
  • BGH, 23.05.1951 - III ZR 89/50

    Verhaftung Asozialer. Amtspflichtverletzung

    Im Dienste desjenigen Gemeinwesens befindet sich aber der Beamte, welches ihn angestellt hat, gleichgültig wessen Hoheitsrechte er ausgeübt hat (RGZ 142, 190 [195]; 158, 95 [97]; 168, 214 [218] mit weiteren Nachweisen; Palandt BGB 8. Aufl. § 639 Anm. 2 B).
  • BGH, 29.05.1959 - VI ZR 76/58

    Rechtsmittel

    Das Berufungsgericht geht zutreffend davon aus, daß die Kenntnis des Verletzten von dem Schaden im Sinne des § 852 BGB erst dann vorhanden ist, wenn der Geschädigte auf Grund der ihm bekannten Tatsachen gegen eine bestimmte Person eine Schadensersatzklage, sei es auch nur als Feststellungsklage, mit einigermaßen sicherer Aussicht auf Erfolg erheben kann und die Klageerhebung ihm daher zuzumuten ist (RGZ 142, 280; 168, 214; BGHZ 6, 195 [201]).
  • BGH, 01.04.1963 - III ZR 4/62
    Sein Hinweis auf RGZ 168, 214, 220 läßt außer Betracht, daß der vom Reichsgericht entschiedene Rechtsfall von der vorliegenden Sache insofern grundlegend abweicht, als dort das Bezirksverwaltungsgericht gegen den Kläger entschieden hatte und erst das Oberverwaltungsgericht seinem Antrag folgte, während im vorliegenden Fall das Landesverwaltungsgericht für den Kläger entschieden hat.
  • BGH, 22.11.1962 - III ZR 121/61
  • BGH, 14.05.1958 - V ZR 261/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 17.02.1972 - III ZR 95/69

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer unerlaubten Handlung - Anforderungen an

  • BVerwG, 08.01.1966 - IV B 162.65

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BGH, 04.02.1957 - III ZR 153/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 13.06.1956 - VI ZR 44/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 30.05.1961 - VI ZR 199/60

    Rechtsmittel

  • BGH, 18.03.1957 - III ZR 109/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 26.05.1955 - III ZR 9/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 22.09.1952 - III ZR 91/50

    Rechtsmittel

  • BGH, 04.05.1955 - VI ZR 43/54
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